1. Liefer- und Zahlungsbedingungen
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Heimdienstlieferungen. Abweichende Vorschriften des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Lieferungen
Lieferungen können nur an Werktagen (Montag - Freitag) erfolgen. Um die Lieferung gewährleisten zu können, ist ein Eingang der Bestellung am Vortag des Liefertages bis spätestens 17:00 Uhr nötig.
Die Bestellmenge beträgt 3Träger, ansonsten wird ein Mindermengenzuschlag von € 1,- erhoben. Es werden nur komplette Kisten ausgeliefert. Mischträger sind nicht möglich. Bei erschwerten Bedingungen ( z.B tragen in Stockwerke lange Wege) ist evtl. ein Zuschlag erforderlich.
3. Gewährleistung
Etwaige Mängel an der gelieferten Ware sind sofort nach Erhalt zu reklamieren. Im Übrigen gilt das Produkthaftungsgesetz.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
5. Preise / Zahlung
Alle Lieferungen sind, soweit nicht Bankeinzug oder Überweisung vereinbart wird, sofort bei Lieferung bar ohne Abzug zahlbar. Zahlungen durch Überweisung oder Bankabbuchung gelten erst dann als erfolgt, wenn endgültig über den Betrag verfügt werden kann.
6. Leergut
Es kann nur Leergut aus unserem Sortiment und in Anzahl der gelieferten Menge zurückgegeben werden. Für fehlendes Leergut ist das übliche Pfand zu entrichten.
7. Kommissionslieferung
Lieferungen auf Kommissionsbasis sind nach Absprache möglich. Bei zurückgegebener Ware wird nur der Warenwert gutgeschrieben, der im Bestellpreis enthaltene Lieferzuschlag von derzeit € 1,- pro Träger wird abgezogen.
8. Preisänderungen / Gerichtsstand
Irrtum und Preisänderungen sind vorbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand aus laufenden Geschäftsverbindungen ist Dachau. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bedingungen nicht berührt.
9. Datenschutz (BDSG)
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich ein. Dies gilt als Benachrichtigung gem. §33 Abs. 1 BDSG.
Dachauer Getränkequelle GmbH
Zusätzliche Lieferbedingungen:
1. Leihgegenstände sind Eigentum des Verleihers. Sie dürfen nicht Dritten überlassen werden, das gilt insbesondere auch für Pfändung.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ihm übergebenen Leihgegenstände pfleglich zu behandeln und gegebenenfalls auf seine Kosten instand setzen zu lassen.